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Unsere Schornsteine leiten Rauchgas sicher ab

Züngelnde Flammen, knisterndes Holz, der Geruch erwärmter Luft - das macht ein gelungenes Kaminerlebnis aus. Schornsteinanlagen unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen. Das hat mit Brand- und Gesundheitsschutz zu tun. Ofenexperte.de kennt diese Festlegungen genau und baut für jede Einbausituation den richtigen Schornstein. Ein genau berechneter Schornstein sorgt nicht nur für ein schönes Feuer, er ist ganz erheblich auch für den sicheren Betrieb des Kamins verantwortlich.

Wir bauen Schornsteine ganz verschiedener Ausführung - als Beton-, Leichtbau- oder Edelstahlvariante - passend zur Feuerstätte und Immobilie in Neubauten ein.

In bestehenden Gebäuden rüsten unsere versierten Schornsteinbauer Rauchabzüge nach oder sanieren alte Schornsteine, so dass sie den technischen Anforderungen wieder genügen.

Wir bauen den Schornstein so, dass der Schornsteinfeger ihn abnimmt.

Wichtig: Wenn Sie zur ersten Beratung eine Maßskizze und einige einfache Aufnahmen vom Einbauort mitbringen, können wir viel schneller und genauer die passende Lösung für Sie finden.

Schornstein in rot

Rechtliche und technische Grundlagen

Schornsteinfeger
Wer den Wunsch hat eine Feuerungsanlage zu errichten, sollte sich zuerst von seinem Bezirksschornsteinfegermeister oder Bezirkskaminkehrermeister beraten lassen. Er verfügt über das erforderliche Fachwissen, kennt in aller Regel die örtlichen Gegebenheiten und wird am Ende derjenige sein, der die Anlage zulässt. Deshalb empfehlen wir unbedingt, vor Baubeginn seine Einschätzung einzuholen.

Errichtung der Anlage
Ein Handwerksbetrieb aus dem Bereich Feuerungsbau kann den Schornstein montieren und die gewünschte Feuerstätte aufstellen. Auch Ofenexperte.de verfügt über Bautrupps, um derartige Anlagen fachmännisch zu errichten.

Landesbauordnung
Baurecht ist in Deutschland Landesrecht. Die Bauordnungen der Länder basieren auf einer gemeinsamen Musterbauordnung, können im Detail jedoch erheblich voneinander abweichen. Im Regelfall ist für die Errichtung von häuslichen Feuerungsanlagen keine Baugenehmigung erforderlich. Es kann aber sein, dass schon vorab die Zustimmung durch den Bezirksschornsteinfegermeister oder Bezirkskaminkehrermeister gefordert wird.

Technische Regeln

Standort des Schornsteins
Der Standort eines Schornsteins ist so zu wählen, dass er möglichst lotrecht ausgeführt werden kann und gleichzeitig die geforderten Brandschutzabstände zu angrenzenden brennbaren Bauteilen eingehalten werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist vorhandenen Dachkonstruktionen zu widmen.
Die Schornsteinmündung sollte in Firstnähe liegen, damit die Rauchgase sicher in den freien Windstrom abgeführt werden und der Schornsteinzug nicht durch Fallwinde an der windabgewandten Seite des Daches verschlechtert wird.
Abgasanlagen müssen standsicher errichtet werden. Die Eigenlast muss ausreichen, damit Windströmungen ihn nicht kippen können. Gemauerte Schornsteine benötigen ein eigenes Fundament. Edelstahlschornsteine können auch direkt an der Außenwand befestigt werden. In vorgegebenen Abständen - bei unserem doppelwandigen Edelstahlschornstein MKD sind es 4 Meter - sind sie durch Wandhalter zu befestigen. Auch Sonderkonstruktionen wie Seilabspannungen sind möglich. Die Lasten dieser Abgasanlagen können über Konsolen und Wandhalter ins Bauwerk abgetragen werden.

Wahl des Schornsteinsystems
Grundsätzlich gilt, dass der Schornstein für die Feuerstätte geeignet sein muss. Die Eignung kann der EG-Konformitätserklärung entnommen werden. Sie berücksichtigt unter anderem:

  • die Temperaturklasse
  • die Gasdichtheits-/Druckklasse
  • die Kondensatbeständigkeitsklasse
  • die Korrosionswiderstandsklasse
  • die Rußbrandbeständigkeitsklasse mit Angabe des Abstandes zu brennbaren Baustoffen
  • die Feuerwiderstandsklasse

Für die Funktion ist außerdem die richtige Bemessung des Schornsteins wichtig. Zu diesem Zweck sollte ein Fachmann den erforderlichen Schornsteinquerschnitt berechnen. Diese Berechnung berücksichtigt die Abgasmenge und die Abgastemperatur der Feuerstätte, den Aufstellort, den Wärmedurchlasswiderstand, die Innenwandrauhigkeit, Einzelwiderstände, den Widerstand gegen Windeinfluss.

Unsere Ofenexperten führen diese Berechnung gern in Ihrem Auftrag durch.
An Schornsteine dürfen herkömmliche Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe angeschlossen werden. Die maximal zulässige Abgastemperatur am Eintritt in den Schornstein ist an der Abgasanlage gekennzeichnet (beispielsweise mit „T600“ für 600 °C) und der EG-Konformitätserklärung zu entnehmen.
Schornsteine müssen gegen Rußbrand beständig sein und in Gebäuden, in denen sie Geschosse überbrücken, eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten haben oder in durchgehende Schächte mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten verbaut werden.