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Staatliche Förderungen

BAFA - Förderprogramm (Erneuerbare Energien)

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird in Deutschland zur Zeit staatlich gefördert. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut ein entsprechendes Förderprogramm des Bundesumweltministeriums.

Die Förderung erfolgt gemäß den geänderten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 30. Dezember 2019. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Zuwendungen besteht nicht. Ebenfalls kann das BAFA nicht garantieren, wie lange die Mittel aus dem Fördertopf reichen werden.

Basisförderung für Pelletanlagen

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten für

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln,
  • Pelletöfen mit Wassertasche,
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz.

Förderfähige Pelletanlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 5 kW Nennwärmeleistung,
  • Einhaltung der folgenden Emissionsgrenzwerte:
    Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
    Staubförmige Emissionen: 20 mg/m3,
  • Kesselwirkungsgrad mindestens 89 %, bei Pelletöfen mit Wassertasche mindestens 90 %,
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.

Download & Information

Diese Informationen stammen aus den Richtlinien zur Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2020. Sie können sich jederzeit ändern. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf www.bafa.de/ee.

Stand: Januar 2020

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