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Auf raumluftunabhängigen Betrieb geprüfte Feuerstätten können vorgeschrieben sein, wenn die benötigte Verbrennungsluft durch andere Verbraucher dem Raum entnommen werden.

Insbesondere neue Gebäude, die energetisch auf Sparsamkeit ausgelegt sind, werden mit einer extrem dichten Gebäudehülle errichtet. So kann benötigte Luft für die Verbrennung nicht in ausreichendem Maße nachfließen. Zudem können andere Verbraucher wir eine starke Dunstabzugshaube und eine Be- und Entlüftungsanlage die erforderliche Menge der Verbrennungsluft reduzieren. Um dennoch einen sicheren Betrieb der Feuerstätte zu ermöglichen, muss diese einen besonderen Dichtigkeitsgrad aufweisen. Dieser wird in einer Prüfung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ermittelt und zertifiziert. Gleichzeitig ist bei der Installation der Feuerstätte eine externe, ebenfalls dichte Verbrennungsluftzuführung aus einem externen Raum zu installieren. Alternativ kann man in bestimmten Konstellationen auch eine Drucküberwachung im Abgasweg installieren, die bei zu geringem Abgasdruck die anderen Luftverbraucher abschaltet.

Fazit: Feuerstätten mit der Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für den raumluftunabhängigen Betrieb besitzen einen Verbrennungsluftstutzen, an den eine Frischluftleitung angeschlossen werden kann, um so der Feuerstätte die für die Verbrennung erforderliche Verbrennungsluft aus dem Freien zuzuführen. Darüber hinaus beinhaltet diese besondere Zulassung zudem die Einhaltung höherer Dichtigkeitsanforderungen an die Feuerstätte insgesamt und somit eben auch eine selbstschließende Feuerraumtüre. Damit ist die Feuerstätte grundsätzlich für die Aufstellung in Gebäuden mit kontrollierten Be- und Entlüftungsanlagen geeignet, laut Aussagen des Deutschen Instituts für Bautechnik und des Zentralverbandes der Schornsteinfeger ohne den Einsatz weiterer Sicherheitseinrichtungen . Ob trotzdem zusätzliche Sicherheitseinrichtungen wie bei raumluftabhängigen Feuerstätten erforderlich sind, ist aber von dem für die Abnahme und Freigabe der Feuerstätte zuständigen Schornsteinfegermeister  abhängig.